AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Sachverständigenleistungen im Bereich Boote und Wassersportfahrzeuge
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Gutachten, Beratungen und sonstigen Leistungen, die der Sachverständige Werner Nicosia (nachfolgend „Sachverständiger“) gegenüber Auftraggebern erbringt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§2 Leistungsumfang
(1) Der Sachverständige erstellt unabhängige und neutrale Gutachten über Boote und Wassersportfahrzeuge, z. B. zur Schadensbewertung, Zustandsbeschreibung, Wertbestimmung oder Kaufberatung.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Auftrag.
(3) Der Sachverständige ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags sachverständige Hilfspersonen oder technische Hilfsmittel einzusetzen.
§3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Sachverständigen oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(2) Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Sachverständigen alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
§5 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stundensatz oder Pauschalpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die üblichen Sätze des Sachverständigen.
(2) Zusätzlich zur Vergütung hat der Auftraggeber Auslagen und Fahrtkosten zu erstatten.
(3) Die Vergütung ist nach Rechnungstellung ohne Abzug sofort fällig.
§6 Gutachtenerstellung und Fristen
(1) Der Sachverständige verpflichtet sich, das Gutachten mit fachlicher Sorgfalt zu erstellen.
(2) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Frist entsprechend.
§7 Haftung
(1) Der Sachverständige haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf die durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckte Summe beschränkt.
(3) Für Schäden am Begutachtungsobjekt durch normale Untersuchungstätigkeiten übernimmt der Sachverständige keine Haftung, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
§8 Urheberrecht und Verwendung von Gutachten
(1) Gutachten dürfen nur im vollständigen Wortlaut und nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.
§9 Datenschutz
Der Sachverständige verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – sofern zulässig – der Sitz des Sachverständigen.